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Mutmaslicher KINDERSCHÄNDER FREI !
Quelle : WDR.de am 03.07.2009 um 09:52 (UTC)
 Staatsanwaltschaft soll zu langsam gearbeitet haben
Mutmaßlicher Kinderschänder frei

Ein mutmaßlicher Kinderschänder ist in Mönchengladbach auf freien Fuß gesetzt worden, weil die Staatsanwaltschaft zu langsam gearbeitet haben soll. NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter nannte den Vorfall "unerträglich".
NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter; Rechte: dpaBild vergrößern

Müller-Piepenkötter: "Ich bin sehr betroffen"

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte den Mann nach neun Monaten Untersuchungshaft überraschend freigelassen. "Das ist ein schier unerträgliches Ergebnis. Ich bin sehr betroffen", sagte die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) am Donnerstag (02.07.09) in Düsseldorf und ordnete eine strenge Untersuchung der Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach an. Allerdings müsse sie die Entscheidung des Gerichts akzeptieren. Es sei ein automatisches Verfahren, dass nach sechs und nochmals nach neun Monaten Untersuchungshaft eine Haftprüfung stattfinde.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Jäger, kritisierte die Ministerin wegen des Vorfalls: "Trotz der Wahlversprechen von CDU und FDP, eine angemessene Personalausstattung in der Justiz zu sichern, wurde die Zahl der Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwälte zurückgefahren", erklärte Jäger.

"Überlastung keine Rechtfertigung"

Der 58-jährige Mann soll zwei zehn und elf Jahre alte Mädchen sexuell missbraucht haben und Wiederholungstäter sein. Das Ministerium prüft nun dienstrechtliche und organisatorische Maßnahmen bei der Mönchengladbacher Behörde. "Ich bin alles andere als glücklich über eine solche Haftentlassung", sagte der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth. Er habe keine Hinweise auf eine Überlastung der Behörde, aber: "Auch eine Überlastung kann keine Rechtfertigung dafür sein, dass ein Häftling auf freien Fuß kommt."
Polizei will Opfer schützen

Die Polizei nahm den mutmaßlichen Sexual-Straftäter, der zu den Vorwürfen schweigt, noch am Gefängnistor in Empfang. "Wir haben Kontakt zu ihm und alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Opfer ergriffen", sagte eine Polizeisprecherin in Viersen. "Über einzelne Maßnahmen geben wir keine Auskunft. Die Opfer sind aber auf eine Konfrontation mit dem Mann vorbereitet, ihr Umfeld ist informiert." Außerdem werde alles Notwendige zum Schutz der Bevölkerung getan.
Prozess sollte im August beginnen

Erst dreieinhalb Monate nach Beginn der Untersuchungshaft war ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Verdächtigen in Auftrag gegeben worden. Der Gutachter benötigte weitere fünf Monate, um den 58-Jährigen als schuldfähig einzustufen. Anfang Juni erfolgte die Anklage, und im August sollte der Prozess beginnen. Während das Gericht nach sechs Monaten - als noch kein Gutachten vorlag - keine Hinweise auf zu langsames Arbeiten sah, setzte es den Mann Ende Juni, als er bereits angeklagt war, trotz ausdrücklich attestierter Fluchtgefahr auf freien Fuß.
 

Keine Allmacht für das BKA
Von Kai Biermann | © ZEIT ONLINE 22.4.2009 - 14:35 Uhr am 25.04.2009 um 13:24 (UTC)
 Wir sollten gegen Kindesmissbrauch kämpfen, wo wir nur können. Aber mit demokratischen Mitteln. Das Netzsperrengesetz ist undemokratisch
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD, li.), Ursula von der Leyen (CDU) und Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) halten Internetsperren für ein gutes Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornografie

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD, li.), Ursula von der Leyen (CDU) und Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) halten Internetsperren für ein gutes Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornografie

© Tim Brakemeier/dpa

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um den Zugang zu Kinderpornografie im Netz zu erschweren und ein gesellschaftliches Signal zu setzen. Die Ächtung stehe "ganz klar im Vordergrund", sagte Familienministerin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung. Großartig. Wir sollten Kinderpornografie bekämpfen und ächten, wo wir nur können. Aber bitte nur mit demokratischen Mitteln. Das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" aber ist nicht demokratisch.

Die Listen, die Basis der geplanten Sperrungen sind, werden vom Bundeskriminalamt erstellt, aktualisiert und verbreitet. Niemand sonst als das BKA und eine möglichst geringe Zahl von Mitarbeitern bei den Internetprovidern darf sie sehen. Die Provider müssen die Listen laut Gesetz "gegen Kenntnisnahme durch Dritte" sichern und sie kommentarlos umsetzen. Gleichzeitig werden nicht nur die darauf aufgeführten Seiten blockiert. Es kann auch jeder Zugriff auf diese Seiten "zeitgleich" protokolliert werden, wie von der Leyen sagte. Dem BKA steht es frei, diese Daten zur Strafverfolgung zu nutzen.
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Die Sperrlisten sollen nicht nur Seiten erfassen, die kriminelle Bilder enthalten, sondern auch solche, die auf solche Seiten verweisen. Im Zweifel also auch Seiten wie Wikileaks, die sich um Öffentlichkeit und Aufklärung bemühen und wo schon mehrfach Sperrlisten veröffentlicht wurden.

Ein Gedankenspiel: Ersetzen wir Internet durch Telefon und Kinderpornografie durch einen beliebigen strafrechtlich relevanten Begriff wie Drogenhandel. Mit einem solchen Gesetz dürfte das BKA und nur das BKA entscheiden, wessen Telefon abgeklemmt wird, es dürfte jede Telefonnummer protokollieren, die versucht, den gesperrten Anschluss anzurufen, und es dürfte gegen die Anrufer mit all seinen technischen und personellen Mitteln vorgehen. Und das alles, ohne dass es irgendeine demokratische Kontrolle fürchten müsste.

Niemand könnte bei diesem Vorgehen nachvollziehen, warum ein Anschluss gesperrt wurde und welche Anrufer warum beobachtet, abgehört und durchsucht werden. Niemand dürfte fragen, ob wirklich Verbrecher gejagt würden, oder ob nicht ein Polizist illegalerweise seine Freundin und deren Geliebten überwacht – was schon geschehen ist.

Genau diesen Freibrief aber plant das nun vorgelegte Gesetz. Das BKA ist nur verpflichtet, "Unterlagen vorzuhalten, mit denen der Nachweis geführt werden kann, dass die in der Sperrliste aufgeführten Einträge zum Zeitpunkt ihrer Bewertung (...) die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllten".

Kein Richter überprüft die Sperrlisten, keine parlamentarische Kontrollkommission, kein Datenschutzbeauftragter. Das BKA ist Ermittler, Ankläger und Richter in einer Person! Bei der Telefonüberwachung muss ein Richter vorher prüfen, ob sie gerechtfertigt ist. Nicht erst hinterher und nur, falls sich jemand beschwerte.

In Grundrechte einzugreifen, kann notwendig sein. Aber jede Kontrolle zu verhindern, ob ein solcher Eingriff überhaupt gerechtfertigt ist, ist undemokratisch. Immerhin bedeutet Demokratie, Gewalten zu teilen. Keine staatliche Gewalt darf agieren, ohne dass eine andere eingreifen und überwachen kann. Keine Allmacht, auch nicht für das BKA
 

Ein Mäntelchen fürs reine Gewissen
Von Kai Biermann | © ZEIT ONLINE 17.4.2009 - 15:28 Uhr am 25.04.2009 um 13:22 (UTC)
 Ursula von der Leyen will Kinderpornografie eindämmen. Doch statt dem Problem auf den Grund zu gehen, hängt sie nur ein Warnschild auf. Ein Kommentar
Ursula von der Leyen will im Netz Warnschilder aufstellen

Ursula von der Leyen will im Netz Warnschilder aufstellen

© Axel Schmidt/ddp

Voller Stolz hat Familienministerin Ursula von der Leyen heute den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet "vertraglich fixiert". Sie habe, sagte sie, dafür gesorgt, dass der Zugang dazu erschwert wird. Das stimmt. Der Vertrag, den fünf Internetanbieter mit dem Bundeskriminalamt öffentlichkeitswirksam unterzeichneten, erschwert den Zugang zu kriminellen Inhalten – ungefähr so, wie ein rotweißes Flatterband mit der Aufschrift "Polizei" einen Tatort absperrt. Solange kein Polizist daneben steht, ist das Band kein Hindernis, geschweige denn eine Mauer. Es ist nur ein Alibi.

Selbstverständlich braucht es Wege, die Verbreitung von Misshandlungsdokumenten zu verhindern, sie gleich einem Waldbrand wenigstens einzudämmen. Aber es braucht doch bitte wirksame Wege, die nicht auch noch den Ruch haben, Grundrechte auszuhebeln.

Bei einem Waldbrand, um im Bild zu bleiben, würde niemand auf die Idee kommen, nur einen Paravent davor zu stellen, mit der Aufschrift: Stopp, ab hier wird es heiß und gefährlich. Damit zufällig vorbeikommende Spaziergänger die Flammen nicht sehen – zumindest, solange sie nicht um den Paravent herumlaufen.

Genau das aber geschieht beim Missbrauch von Kindern. Statt die Server mit den Inhalten abzuschalten, die Flammen also zu löschen, wird nur ein Stoppschild davor gehängt. Erreichbar sind die Fotos und Filme weiterhin. Zumindest für all jene, die sich die Mühe machen, um den Paravent herumzugehen.

Man wolle eine rote Ampel aufstellen, sagte von der Leyen bei der Unterzeichnung. "Natürlich kann man über eine rote Ampel fahren. Aber es hat Konsequenzen." Und es sei ein wichtiges gesellschaftliches Signal.

Es seien sehr wenige, die die Ampel überschreiten würden, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke. Erfahrungen aus Norwegen hätten gezeigt, dass 80 Prozent der Betrachter solcher Seiten sich so abschrecken ließen. Lediglich der harte Kern echter Pädokrimineller sei damit nicht zu beeindrucken.

Hoffentlich hat er Recht mit dieser Behauptung.
Denn die Metapher mit der Ampel ist Unsinn und so irreführend wie ein großer Teil der Argumente der Befürworter. Im Gegensatz zum Straßenverkehr kann im Internet tatsächlich etwas getan werden, um die Übertretung eines solchen – auch jetzt schon gesetzlich geregelten Verbots wirksam zu verhindern.

Nahezu 90 Prozent aller im Internet verfügbaren Kinderpornografie befindet sich in Ländern, die solche Bilder und deren Verbreitung unter schwere Strafen stellen: USA, Kanada, Niederlande, Deutschland. Mit dem internationalen Austausch der Sperrlisten entsteht nun sogar ein Verfahren, dass es allen Beteiligten erlaubt, von Ermittlungen anderer zu profitieren und zu erfahren, was davon auf heimischen Servern lagert. Warum also gehen die Telekommunikationsfirmen nicht einen Schritt weiter und schmeißen die Server raus, die auf den Listen der Polizei stehen? Warum sperren sie nicht die Accounts derjenigen, die die Seiten gemietet haben?

Dann wäre das Stoppschild oder die Meldung "404: server not found" nicht nur ein Flatterband, das sich überwinden ließe. Und das noch dazu den Makel der Zensur trägt. Dann würde es den Server wirklich nicht mehr im Netz geben. Rechtlich möglich ist das längst, kriminelle Inhalte muss kein Provider dulden, im Gegenteil, er hat die Pflicht, sie zu entfernen.

Die Antwort darauf entlarvt die gesamte Initiative: weil die Sperrlisten dazu nicht taugen. Sie sind nicht sicher genug. Die Chance, dass auf ihnen viele Seiten stehen, die zwar bedenkliche, eklige und schlimme Bilder verbreiten, aber eben keine kriminellen, ist offensichtlich zu groß. Die Provider haben Angst vor Klagen unberechtigt entfernter Kunden, wenn sie so weit gehen. Und anscheinend kein Interesse, den Unterschied zwischen widerlich und kriminell auf eigene Rechnung zu prüfen. Denn dann würden sie haften. Für die (sehr viel weniger wirksame) Sperrung jedoch haftet das Bundeskriminalamt, das die Listen aktualisiert und verschickt.

Die Bedenken sind so schwer, dass zwei der fünf unterzeichnenden Provider nicht einmal das Stoppschild des BKA einsetzen wollen. Einer davon ist die Deutsche Telekom AG. Man werde, solange es keine gesetzliche Grundlage gebe, lediglich den Zugang zu den Seiten sperren, sagte René Obermann, Vorstandsvorsitzender der Telekom. Das Stoppschild verwende man nicht.

Die Telekom hat in Deutschland bei den Internetzugängen einen Marktanteil von 45 Prozent. Auf den von ihr gehosteten Seiten wird es also nicht einmal das Warnschild geben, das Ursula von der Leyen für ein so wichtiges gesellschaftliches Signal hält.

Doch was für ein Signal ist das für die Opfer und die Täter?
 

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